Unternehmensförderung

Start-up BW Pre-Seed – In der vierten Auswahlrunde des Jahres 2022 haben weitere spannende Unternehmen eine Zusage erhalten

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Im Rahmen des Frühphasenförderinstruments Start-up BW Pre-Seed finden über das Jahr verteilt sechs Auswahlrunden statt. In der vierten Auswahlrunde sicherten sich weitere sieben innovative Start-ups Zusagen für eine Förderung. Damit haben dieses Jahr insgesamt 31 Start-ups eine Frühphasenfinanzierung bekommen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Auch diese Auswahlrunde hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Start-up BW Pre-Seed ist. Spannende Gründungsideen könnten ohne die Unterstützung nicht mit der notwendigen Schlagkraft vorangetrieben werden.“

Stuttgart, 10.08.2022. 7 Mio. Euro stehen beim Start-up BW Pre-Seed – dem Frühphasenförderinstrument für innovative Gründungs­vorhaben – im Jahr 2022 bereit. 24 Start-ups hatten sich bereits durchgesetzt; sieben weitere haben nun überzeugt.

Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed können innovative Gründungsvorhaben mit einem Investitionsort in Baden-Württemberg, die noch keine Marktreife erreicht haben, gefördert werden. Dabei wird zunächst gemeinsam mit einem Betreuungspartner ein Geschäftsmodell entwickelt. Im Rahmen des Auswahlprozesses müssen die Gründerinnen und Gründer in zehnminütigen Pitches einem zentralen Entscheidungsgremium ihr Vorhaben präsentieren und anschließend Rede und Antwort stehen. Dabei müssen das Potenzial des Vorhabens und die Entwicklungsmöglichkeiten für das Geschäftsmodell aufgezeigt werden. „Unsere Förderung setzt in der frühen Phase einer Gründung an, wenn private Investorinnen und Investoren in der Regel noch zurückhaltend sind. Wir unterstützen mit Start-up BW Pre-Seed die Gründerinnen und Gründer dabei diese erste große Finanzierungshürde zu überspringen“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Die durchschnittliche Finanzierungssumme pro Unternehmen beträgt 200.000 Euro. Das Programm fördert auch solche Vorhaben, bei denen wegen der Corona-Pandemie zusätzlicher Liquiditätsbedarf zur Stabilisierung des Unternehmens und dem Erreichen der Finanzierungsreife entstanden ist. Ein Baden-Württemberg-Bezug ist für die gesamte Laufzeit der Pre-Seed-Förderung aufrecht zu erhalten. Nach positivem Entscheid ist der Antrag innerhalb von sechs Wochen bei der L‑Bank einzureichen.

„Der Weg von einer guten Idee zu einem tragfähigen Geschäftsmodell ist lang. Er bedarf viel Stehvermögen und Finanzierungspartner, die zu den Gründerinnen und Gründern stehen. Im Programm Start-up Pre-Seed BW wird beidem Rechnung getragen. In Baden-Württemberg zählt eben nicht nur die Idee, wir sind und bleiben stark in der Umsetzung“, ergänzt die Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank Edith Weymayr.

Das vierte Zentrale Entscheidungsgremium hat folgenden Unternehmen eine Zusage erteilt:

  • Without Me UG (haftungsbeschränkt), Untergruppenbach
  • VaVisual Abstract GmbH, Mannheim
  • MeMi Textiles GmbH in Gr./ Lillefar, Pliezhausen
  • Motivation ganz anders GmbH/ MoveMe, Stuttgart
  • CareTwice UG (haftungsbeschränkt), Stuttgart
  • Palasts GmbH, Essingen
  • Cytolytics GmbH, Tübingen

Hintergrund:

Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed hat das Land Baden-Württemberg seit 2018 über 180 innovative Gründungsvorhaben mit einer großen thematischen Bandbreite unterstützt. Für die Fortsetzung des Programms im Jahr 2022 wurden von der Landesregierung weitere 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Über die Zulassung zum Programm wird von einem zentralen Entscheidungsgremium bestehend aus Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L‑Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften bzw. landesnahen Beteiligungen, entschieden. Die L‑Bank nimmt die von den Pre-Seed-Partnern eingereichten Anträge entgegen und ist nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung und Abwicklung der Pre-Seed-Investments an die Start-ups verantwortlich.

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  • Presseinformation: Start-up BW Pre-Seed – In der vierten Auswahlrunde des Jahres 2022 haben weitere spannende Unternehmen eine Zusage erhalten

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    Eingestellt am 09.08.2022
    Gültig ab 09.08.2022
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