Gründungsfinanzierung

Verbesserte Gründungsförderung: Mehr Unterstützung für neue Unternehmen

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Wer ein neues Unternehmen gründet oder seine Existenz in den ersten Jahren nach der Gründung absichern muss, kann künftig mit mehr finanzieller Unterstützung durch die L‑Bank rechnen. Die Förderbank des Landes Baden-Württemberg erhöht ab 1. März den maximalen Darlehensbetrag für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Programm Startfinanzierung 80 von 125.000 auf 150.000 Euro. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt für diese Darlehen eine 80-prozentige Bürgschaft.


Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank: „Rund 900 junge Unternehmerinnen und Unternehmer haben allein im vergangenen Jahr von unserer Startfinanzierung 80 profitiert und ihre Existenz damit festigen können. Um das Programm dem Bedarf anzupassen und es attraktiver und wirksamer zu machen, erhöhen wir jetzt den maximalen Darlehensbetrag.“

Passgenaue Unterstützung für kleine Neu-Unternehmen

Karlsruhe, 27.02.2023. Das Programm Startfinanzierung 80 ist seit langem bereits eine sehr populäre Gründungsunterstützung für kleinere Unternehmen. Jahr für Jahr wird das Programm von bis zu 1.000 neuen Unternehmen in Anspruch genommen. Im Spitzenjahr 2021 wurden über 80 Mio. Euro Darlehensvolumen bewilligt.

„Wir sprechen damit gezielt kleine Neu-Unternehmen an und Menschen, die sich mit ihrer Geschäftsidee selbständig machen wollen. Deren Finanzbedarf ist absolut gesehen nicht so hoch. Wegen ihrer Größe haben sie aber oft einen sehr schwierigen Zugang zu dringend benötigtem Kapital“, erläutert L‑Bank-Chefin Weymayr. „Wir machen ihnen ein sehr niederschwelliges Angebot, das ist entscheidend.“  

Bürgschaft schafft Sicherheit

„Besonders attraktiv macht das Programm die Kombination aus zinsverbilligtem Darlehen und 80-prozentiger Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg“, ergänzt Bürgschaftsbank-Vorstand Guy Selbherr. „Durch die Erhöhung der Darlehenssumme wird es für viele Gründerinnen und Gründer noch attraktiver. Aber auch für Nachfolgerinnen und Nachfolger, die wir ebenso im Fokus haben, da jede vierte Startfinanzierung Übernahmen betrifft.“

Darlehensanpassung trägt Kostensteigerungen Rechnung

In der jetzt erfolgten Erhöhung der maximalen Darlehenssumme von 125.000 auf 150.000 Euro und der damit verbundenen Erhöhung der Vorhabenkosten des Neu-Unternehmens auf maximal eine Million Euro bei maximal 250.000 Euro pro Gesellschaftsanteil sehen L‑Bank und Bürgschaftsbank eine nötige Anpassung an den Liquiditätsbedarf junger Unternehmen. „Grundstücks- und Baukosten, Kosten für Maschinen und Fahrzeuge, Energiekosten – Gründungen sind teurer geworden. Dem tragen wir auch in unserem Förderprogramm Rechnung“, so Weymayr.

Hintergrund

Startfinanzierung 80 ist ein Programm, das die L‑Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau anbietet. Es orientiert sich am KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU. Für Investitionen in Baden-Württemberg verbilligt die L‑Bank die Sollzinsen des KFW-Förderkredits zusätzlich, die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt die Bürgschaft. Für Handwerkerinnen und Handwerker, die sich selbständig machen wollen, ist außerdem die sogenannte Meistergründungsprämie in Startfinanzierung 80 integriert, ein Tilgungszuschuss für das Förderdarlehen.

Mit dem zinsverbilligten Darlehen sind folgende Ausgaben finanzierbar:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Bau- und Umbaumaßnahmen
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge)
  • Erwerb des zu übernehmenden Betriebs oder Gesellschaftsanteils
  • Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers
  • Betriebsmittel wie Löhne und Gehälter, Mietkosten oder Patentanmeldungen

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    Eingestellt am 27.02.2023
    Gültig ab 27.02.2023
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