Das Elterngeld hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Familien nach der Geburt zu sichern, wenn Eltern in dieser Zeit ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken und dadurch ein geringeres Einkommen beziehen. Eltern können zwischen dem Basiselterngeld, dem Elterngeld Plus oder einer Kombination von beidem wählen. Zudem gibt es für Teilzeitbeschäftigte auch die Möglichkeit, den Elterngeldbezug durch bis zu jeweils vier Partnerschaftsmonate zu verlängern. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.
Der Bundestag und auch der Bundesrat haben das Haushaltsfinanzierungsgesetz mit den Regelungen zum Elterngeld am 15.12.2023 beschlossen. Danach sinkt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.04.2024 auf die Welt kommen die aktuelle Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für Paare und Alleinerziehende. In einem ersten Schritt liegt die Grenze für Paare für Geburten ab dem 01.04.2024 bei 200.000 Euro und für Alleinerziehende bei 150.000 Euro. Für Geburten ab dem 01.04.2025 liegt die Grenze für Paare dann bei 175.000 Euro. Zudem wird die gemeinsame Elternzeit begrenzt. Bisher konnten Paare maximal 14 Monate lang das Standard-Elterngeld beziehen und dies frei kombinieren. Für Geburten ab dem 01.04.2024 können Eltern dies nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.
Für Eltern, deren Kinder bis zum 31.03.2024 geboren werden, ändert sich nichts.