Unwetterkatastrophe

Bessere Förderbedingungen für betroffene Unternehmen / Vier Mio. Euro für günstigeren Zins

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Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Das sind gute Nachrichten: Das Land hilft schnell und unbürokratisch den Unternehmen, die mit den Folgen der Unwetter zu kämpfen haben.“

Stuttgart, 10.07.2024. Die jüngsten Unwetter in Teilen Baden-Württembergs haben auch bei Unternehmen in den betroffenen Regionen zu schweren Schäden geführt. Um eine rasche und wirksame Liquiditätsversorgung der betroffenen Unternehmen sicherzustellen, bietet die L‑Bank ab sofort für zwei Förderdarlehen günstigere Förderbedingungen an.

Für eine nochmalige Zinsverbilligung des Förderangebots der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) um einen Prozentpunkt gegenüber dem aktuellen Zinssatz stellt die Landesregierung Haushaltsmittel in Höhe von vier Mio. Euro zur Verfügung. Dadurch können die Unternehmen günstiger Ersatzbeschaffungen bei Sachschäden und einen durch Betriebsunterbrechung entstandenen Betriebsmittelbedarf finanzieren.

„Das sind gute Nachrichten: Das Land hilft schnell und unbürokratisch den Unternehmen, die mit den Folgen der Unwetterkatastrophe zu kämpfen haben“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nach der Entscheidung des Landes, die betroffenen Unternehmen auf diese Weise zu unterstützen. „Mit den flexibel anpassbaren Förderangeboten der L‑Bank können auch in dieser schwierigen Situation jetzt sehr schnell unbrauchbar gewordene Betriebsausstattungen und Warenvorräte finanziert werden. Zudem lassen sich die Folgen möglicher Betriebsunterbrechungen überwinden. Das hilft kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Teil existenzbedrohende Situationen aufgrund der Folgen der erlittenen Schäden besser zu überstehen.“

„Neben der zusätzlichen, attraktiven Zinsverbilligung im GuW-BWGründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg-Förderdarlehen können dieses als auch die anderen Förderkredite in dieser besonders herausfordernden Situation mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank oder L‑Bank kombiniert werden“, ergänzt Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank, das Förderangebot.

Bei bereits bestehenden Förderkrediten ist es möglich, bei Bedarf individuell Tilgungsaussetzungen zu vereinbaren, um die ohnehin angespannte Liquiditätssituation abzumildern. Neben dem GuW-Förderangebot lassen sich kurz- und mittelfristige Liquiditätsengpässe über das bewährte Krisenprogramm Liquiditätskredit beseitigen. Um hier die Kapitaldienstbelastung wirksam zu reduzieren, kann im Bedarfsfall beim Liquiditätskredit statt wie bisher maximal zehn Jahre auch eine 20-jährige Kreditlaufzeit für die betroffenen Unternehmen gewährt werden.

Für alle oben aufgeführten Förderprogramme erfolgt eine Antragstellung über die jeweilige Hausbank. Die von den Unwettern betroffenen Unternehmen in Baden-Württemberg können dort ab sofort Anträge auf diese Unterstützungsangebote des Landes stellen.

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  • Presseinformation: Unwetterkatastrophe: Bessere Förderbedingungen für betroffene Unternehmen / Vier Millionen Euro für günstigeren Zins

    Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Das sind gute Nach­richten: Das Land hilft schnell und unbürokratisch den Unterneh­men, die mit den Folgen der Unwetter zu kämpfen haben.“

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    Eingestellt am 10.07.2024
    Gültig ab 10.07.2024
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