Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L‑Bank, mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden.
Start-up BW Pre-Seed
Hohe Nachfrage nach Frühphasenförderung – Start-up BW Pre-Seed
Aktualisiert am
Stuttgart/Karlsruhe, 05.12.2024. Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L‑Bank, mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden.
Nach 20 Zusagen im ersten Halbjahr 2024 haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die L‑Bank im zweiten Halbjahr weiteren 27 jungen Unternehmen eine Förderzusage im Programm Start-up BW Pre-Seed erteilt. Sechs davon erhielten eine Aufstockung ihrer bisherigen Pre-Seed-Förderung. Damit wurden im ablaufenden Jahr insgesamt 47 Unternehmen in der oft schwierigen Frühphase ihrer Gründung finanziell unterstützt. Bei identischer Bewerberanzahl (73) waren es im Jahr davor 54.
„Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed schaffen wir wichtige finanzielle Freiräume, damit sich Gründerinnen und Gründer auf die Umsetzung ihrer Geschäftsidee und die Entwicklung ihres neuen Unternehmens konzentrieren können“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Obwohl wir insgesamt weniger Unternehmen über das Programm fördern konnten als im Vorjahr, hat sich gezeigt, dass der Bedarf an Pre-Seed-Förderung ungebrochen hoch ist.“
Rund acht Mio. Euro wurden 2024 in Start-up BW Pre-Seed bewilligt. Die Fördersumme pro Unternehmen beträgt in der Regel 200.000 Euro, wovon das Land 80 % übernimmt, ein Co-Investor trägt die restlichen 20 % der Summe. Die Förderung kann auf maximal 400.000 Euro erhöht werden, sofern ein besonders hoher Liquiditätsbedarf besteht. Gefördert werden innovative und skalierbare Geschäftsmodelle in allen Landesteilen und aus den unterschiedlichsten Branchen. Der überwiegende Teil der geförderten Unternehmen – mehr als 60 % – kommt aus dem IT-Bereich. Auch die Bereiche Medizintechnik, Maschinenbau und Erneuerbare Energien sind gut vertreten.
Edith Weymayr, Vorsitzende des L‑Bank-Vorstands: „Mit Start-up BW Pre-Seed bieten wir ein schlankes und effizientes Gründungsprogramm an. Durch die Pre-Seed-Förderung bekommen innovative und zukunftsfähige Ideen von Anfang an eine Chance. Das bringt die Transformation der baden-württembergischen Wirtschaft voran. Und es entstehen moderne Arbeitsplätze in der jeweiligen Region.“
Beleg für den Erfolg von Start-up BW Pre-Seed ist unter anderem der deutsche Gründerpreis. In der Kategorie Start-ups wurde mit WeSort.AI dieses Jahr zum dritten Mal innerhalb von vier Jahren ein Pre-Seed gefördertes Unternehmen ausgezeichnet.
23 neue Pre-Seed-Unternehmen seit Juli
Folgende Unternehmen sind im zweiten Halbjahr 2024 neu ins Programm Start-up BW Pre-Seed aufgenommen wurden:
- AICU GmbH, Heilbronn
- Cellios GmbH, Stuttgart
- coreway GbR, Schwäbisch Gmünd
- enerlace TGU der TTI GmbH, Stuttgart
- FAIRBRICS SAS, Kirchheim u.T.
- FlareOn Biotech GmbH, Frickenhausen
- FÜNF PROZENT GmbH, Stuttgart
- HeatPump23 GmbH, Heilbronn
- infobud GmbH, Heidelberg
- Insage GmbH, Mannheim
- IoT Werk GmbH, Eislingen
- OSORA medical GmbH, Neu-Ulm
- P19 GmbH, Ulm
- PeerCharge GmbH, Tübingen
- PVision TGU der TTI GmbH, Stuttgart
- Prefiro GmbH, Karlsruhe
- Qubitoss GmbH, Heidelberg
- RESEARCHPRENEURS UG, Heilbronn
- rightflow GmbH, Mannheim
- SkoneLabs GmbH, Berlin
- the circle GmbH, Biberach an der Riß
- TischPunkt GmbH, Karlsruhe
- TRUPARTS GmbH, Stuttgart
Weitere Informationen:
Start-up BW Pre-Seed ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und der L‑Bank, mit dem junge Unternehmen in einer sehr frühen Phase ihrer Existenz unterstützt werden. Über die Förderfähigkeit eines Start-ups entscheidet ein zentrales Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L‑Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Baden-Württemberg-Bezug für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner.
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